Datenschutz und Recht
Die Regeln sind das Produkt.
Eine Kamera in der Wohnung eines Menschen, der betreut wird, berührt die Würde von zwei Personen: der Seniorin und der Betreuungskraft. Deshalb ist jede Regel des österreichischen Datenschutzrechts bei uns nicht Kleingedrucktes, sondern eine Funktion.

Keine Kamera in privaten Bereichen
Schlafzimmer, Bad und das Zimmer der Betreuungskraft bleiben immer frei. Das ist keine Option, die man abwählen kann.
Kein Ton
Mikrofone sind deaktiviert. Gespräche werden nicht aufgezeichnet, in keinem Raum, zu keiner Zeit.
Keine Gesichtserkennung
Der Hub erkennt, dass eine Person im Bild ist. Nicht, wer. Ein biometrischer Abgleich findet nicht statt.
Löschung nach 72 Stunden
Alltägliche Aufnahmen werden automatisch gelöscht. Nur Ereignisse in geschützten Zonen bleiben versiegelt, mit dokumentiertem Zweck.
Versiegelt bis zum Vorfall
Es gibt kein Live-Bild und kein Durchblättern. Aufnahmen werden nur nach einer gemeldeten Begründung geöffnet, für einen bestimmten Zeitraum.
Protokoll über jeden Zugriff
Wer wann welchen Zeitraum geöffnet hat, steht im Protokoll. Die Betreuungskraft kann es einsehen.
Kennzeichnung und Information
Ein Schild an der Wohnungstür und ein Infoblatt für die Betreuungskraft in Deutsch, Slowakisch, Rumänisch und Polnisch, übergeben vor der ersten Aufnahme.
Daten in Österreich
Verschlüsselt gespeichert auf SafeCloud, einem österreichischen Cloud-Dienst. Keine Weitergabe an Dritte, keine Server außerhalb der EU.
Zweck: Schutz von Person und Eigentum
Die Kameras dienen dem Schutz Ihrer Eltern und ihres Eigentums und der Sicherung von Beweisen, falls etwas fehlt. Sie dienen nicht der Kontrolle, wie jemand arbeitet. Das ist der Unterschied zwischen einem Schutzengel und einer Überwachung, und er steht so auch im Vertrag.
Wer ist wofür verantwortlich
Datenschutzrechtlich ist die Familie die Verantwortliche für die Aufnahmen in der Wohnung. Wir, die IERA GmbH, sind Auftragsverarbeiter: wir betreiben die Technik, bewahren versiegelt auf und löschen, auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Unsere Mitarbeiter können Aufnahmen technisch nicht ansehen, sie sind je Haushalt verschlüsselt.
| Person | Sieht Aufnahmen | Sieht Zusammenfassung | Kann entsiegeln | Sieht Protokoll |
|---|---|---|---|---|
| Familie (Verantwortliche) | Nur nach Entsiegelung | Ja | Ja, mit Begründung | Ja |
| Betreuungskraft | Nein | Nein | Nein | Auf Anfrage |
| Seniorenschutzengel | Nein, technisch unmöglich | Nein | Nein | Technische Ereignisse |
| Polizei, Anwalt | Nur das übergebene Beweispaket | Nein | Nein | Im Beweispaket |
Die Betreuungskraft
Die Betreuungskraft wird vor der ersten Aufnahme informiert, schriftlich und in ihrer Sprache. Sie weiß, wo Kameras hängen, dass ihr Zimmer frei ist, dass kein Ton aufgezeichnet wird und dass niemand live zusieht. Wird ein Zeitraum entsiegelt, erfährt sie es. Sie kann jederzeit das Zugriffsprotokoll verlangen. Eine ehrliche Betreuungskraft ist mit Seniorenschutzengel besser geschützt als ohne, weil ein Vorwurf nicht mehr Aussage gegen Aussage ist.
Wenn Ihre Eltern nicht mehr selbst entscheiden können
Dann entscheidet, wer dazu bevollmächtigt ist: eine Erwachsenenvertretung oder eine Vorsorgevollmacht. Wir klären das in der Beratung, bevor eine Kamera hängt.
Website und App
Diese Website setzt keine Cookies und kein Tracking ein. Was wir im Betrieb des Services verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung. Die Informationen zur Verarbeitung in der Wohnung erhalten Sie und die Betreuungskraft vor der Installation schriftlich.
Ehrlich gesagt: Eine Kamera ist nicht in jeder Situation die richtige Antwort. Wenn wir in der Beratung merken, dass Ihre Eltern oder die Betreuungskraft sie nicht wollen, sagen wir das und suchen mit Ihnen einen anderen Weg.